Vor kurzem testete ich einen 3G/UMTS Repeater. Im Internet findet man unzählige Angebote für solche Geräte. Diese GSM Verstärker versprechen einen Handyempfang auch an Orten wo man sonst kein Signal empfängt.
Beim GSM/UMTS Repeater Test blieb jedoch die Frage offen, ob solche Geräte in der Schweiz überhaupt betrieben werden dürfen. Im Internet gibt es zwar diverse Diskussionen zum Thema, jedoch fand ich keine offizielle Stellungnahme. In diesem Bericht findet ihr nun eine offizielle Stellungnahme.
Auf Grund dieser Ungewissheit bat ich am 23. Mai 2016 die grössten Mobilephone Anbieter in der Schweiz um eine offizielle Stellungnahme. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an Swisscom und Salt welche meine Anfrage ausführlich beantwortet haben.
Offizielle Stellungnahme der Pressestelle von Swisscom vom 2. Juni 2016
- Auf allen Verpackungen von GSM Repeatern steht: „Die Nutzung des GSM Mobilfunkrepeaters ist nur mit Zustimmung Ihres Netzbetreibers erlaubt.“
Werden Anträge für den Betrieb eines GSM Repeaters bewilligt? Wenn ja unter welchen Bedingungen / Auflagen? Darf man eine Anlage selber installieren (ist ja eigentlich sehr einfach) oder nur über einen konzessionierten Betrieb?
Die korrekte Installation und der einwandfreie Betrieb von Repeatern ist nur mit Fachkenntnissen möglich, damit Störungen in den Mobilfunknetzen weitgehend ausgeschlossen werden können. Swisscom arbeitet deshalb mit ausgesuchten Fachhändlern zusammen, welche die Installation der Repeater ausführen. Swisscom verbietet jegliche Inbetriebnahme von Repeatern, die nicht durch Swisscom autorisierte Fachhändler installiert wurden!
- Was sind die Konsequenzen wenn man trotzdem einen Repeater betreibt?
Die meisten dieser Kleinst-Repeater erfüllen nicht einmal die technischen Mindestanforderungen der Behörden und dürfen deshalb in der Schweiz gar nicht in Betrieb genommen werden.
Aber auch diejenigen Geräte, welche die Mindestanforderungen der Behörden erfüllen, dürfen nicht ohne weiteres betrieben werden. Für die Installation und den Betrieb solcher Mobilfunk-Repeater sind aus rechtlichen Gründen in jedem Fall die schriftlichen Bewilligungen eines oder mehrerer Mobilfunkkonzessionäre einzuholen, je nachdem welche Frequenzen der Repeater verstärkt.
Bei Widerhandlungen gegen die Bestimmungen des Fernmelderechts kann das BAKOM Sanktionen verfügen. Für Details verweisen wir auf das FMG und die zugehörigen Verordnungen, insbesondere die Verordnung FKV. Weitere Informationen erhalten Sie direkt vom BAKOM (www.bakom.ch).
- Was für Alternativen bieten Sie an? Können bei diesen Angeboten auch Besucher und Freunde die Lösung benutzen?
Als günstige, rechtlich und technisch einwandfreie Alternative zum Einbau von Kleinst-Repeatern empfiehlt Swisscom Privatkunden die Nutzung des neu verfügbaren Services WiFi Calling. Diese Lösung können auch Besucher und Freunde benutzen, wenn sie den WLAN-Zugang haben. > Mehr zum Thema WiFi Calling
Offizielle Stellungnahme von Salt vom 13. Juni 2016
- Auf allen Verpackungen von GSM Repeatern steht: „Die Nutzung des GSM Mobilfunkrepeaters ist nur mit Zustimmung Ihres Netzbetreibers erlaubt.“
Werden Anträge für den Betrieb eines GSM Repeaters bewilligt? Wenn ja unter welchen Bedingungen / Auflagen? Darf man eine Anlage selber installieren (ist ja eigentlich sehr einfach) oder nur über einen konzessionierten Betrieb?
Für den Einsatz von breitbandigen Repeatern (GSM-Repeatern) ist die Zustimmung aller Mobilnetzbetreiberinnen nötig, da die Frequenzen von den Anbietern exklusiv erworben und diesen zugeteilt sind. Zusätzlich gibt es frequenzspezifische Repeater, bei denen ausschliesslich die Frequenzen eines einzigen Mobilnetzbetreibers verstärkt werden und die von Fachhändlern installiert werden. Eine Nutzungsbewilligung an Dritte wird in beiden Fällen grundsätzlich nicht erteilt.
- Was sind die Konsequenzen wenn man trotzdem einen Repeater betreibt?
Ein Einsatz ohne Zustimmung der Mobilnetzbetreiberinnen ist illegal und kann die Mobilfunknetze stören. Solche Störungen werden dem BAKOM gemeldet, worauf dieses die Verursacher belangt.
- Was für Alternativen bieten Sie an? Können bei diesen Angeboten auch Besucher und Freunde die Lösung benutzen?
Für private Nutzer gibt es heute viel bessere und effizientere Möglichkeiten, um die Abdeckung im Gebäudeinnern zu verbessern. Neben den Femtocellen (siehe die Salt Booster Box), welche mit den Mobilfunkfrequenzen eines bestimmten Anbieters arbeiten, können heute Anrufe über den WLAN-Anschluss getätigt werden.
Wifi-Calling (= WLAN-Interworking) funktioniert an allen Standorten, die über einen WLAN-Anschluss verfügen – sogar im Ausland – und es wird weder eine Zusatz-App benötigt noch entstehen irgendwelche Zusatzkosten. Die einzige Bedingung ist ein kompatibles Gerät, die Installation der benötigten Software sowie die Aktivierung des Dienstes auf dem Handy. Auch Besucher können bequem über das WLAN-Netz telefonieren. Dank Wifi-Calling telefoniert der Kunde auch im Ausland immer zum Schweizer Tarif und vermeidet so Roaming-Kosten.
Salt führte Wifi-Calling im letzten Sommer als erster Schweizer Anbieter ein (siehe dazu unsere Medienmitteilung (PDF) vom 23. Juli 2015).
Offizielle Stellungnahme von Sunrise
Bis jetzt keine Antwort erhalten. Angefragt am 23.5.2016.
Fazit
Die Antworten von Swisscom und Salt machen es deutlich. Man darf diese Geräte in der Schweiz nicht in Betrieb nehmen! Der Betrieb solcher Geräte ist nicht Legal.
Für den Party- oder Hobbykeller ist eine professionelle Installation kaum lukrativ. Im Internet fand ich professionelle Angebote im Preissegment ab 4’000 CHF. Hier muss man daher nach alternativen umschauen. Swisscom bietet aktuell WiFi Calling als Lösung an. Ebenfalls WiFi-Calling nennt Salt ihre Lösung
Nun fehlt nur noch eine Antwort von Sunrise.
3 Kommentare
super! so müsste es immer sein: klar und verständlich! danke.
I could not find these statements in the official site of swisscom.. The link you included is just unspecific to the statement you have posted
I received this statement by e-mail from the Swisscom Press Office.